Beratung · 04

Datenschutz,
integriert ins QM.

Datenschutz als Teil Ihres Managementsystems — nicht als zusätzlicher Ordner. Beratung und Umsetzung nach revidiertem Bundesgesetz (nDSG).

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Datenschutz, der im Alltag durchgehalten wird

Mit dem revidierten Datenschutzgesetz sind die Anforderungen gestiegen — gerade für Institutionen, die mit besonders schützenswerten Personendaten arbeiten. Unser Ziel: Datenschutz so verankern, dass er kein zusätzlicher Aufwand ist, sondern in Prozesse, Verträge und Schulungen eingebaut.

Womit wir Sie unterstützen

  • Bestandesaufnahme der Datenverarbeitungen
  • Bearbeitungsverzeichnis (Art. 12 nDSG)
  • Auftragsdaten­verarbeitungs­verträge (ADV) mit Drittanbietern
  • Datenschutz­folge­abschätzungen (DSFA)
  • Schulung von Mitarbeitenden und Führungskräften
  • Externe Datenschutzberatung (DSB ad interim)
  • Reaktion bei Datenschutzvorfällen

Integration

Datenschutz funktioniert am besten als Teil Ihres QM-Systems. Wir verknüpfen Bearbeitungsverzeichnis, ADV, Vorfälle und Schulungen direkt mit Ihren bestehenden Prozessen — auf Wunsch im DSG Center der inoMap.

Häufige Fragen

Brauchen wir einen Datenschutzbeauftragten?

Für viele Pflege- und Sozialinstitutionen ist eine interne Verantwortlichkeit pragmatischer als eine formale DSB-Funktion. Wir helfen bei der Einordnung — und unterstützen extern, wo nötig.

Wie aufwändig ist die Einführung?

Bei einem 60-Plätze-Heim rechnen wir typischerweise mit 4-6 Halbtagen Bestandesaufnahme und Dokumentation. Danach kommt die Schulungsarbeit dazu.

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